Der Königlich Sächsische Gemeindeverbund (KSGV) entstand als echte Gebietskörperschaft im öffentlichen Recht des Indigenat durch die abgehaltene Wahl mit Referendum am 15. Oktober 2017. Rechtsgrundlage bildet gültiges staatlich deutsches Recht im Rechtsstand vom 27. Oktober 1918, insbesondere hier die Sächsischen Landgemeinde- und die Städteordnungen. Der KSGV erfuhr am 9. Dezember 2018 eine weitere Vergrößerung mit der Wahl und dem Referendum über die Siegelrechte.
Die Wahlergebnisse wurden öffentlich bekannt gemacht und bei allen Alliierten Kriegsparteien sowie dem Alliierten Kontrollrat angezeigt. Der KSGV besteht derzeit aus 54 Gemeinden, zu der auch die Gemeinde Auerbach bei Zwickau gehört.
Der Eingriff der 40 bewaffneten Bediensteten der POLIZEI am 28. Januar 2020 um 8:00 Uhr gegen das Standesamt Auerbach b. Zwickau auf dem Hoheitsgebiet des KSGV und des dort tätigen Beamten kann nur als illegales Eindringen und als Terrorakt verstanden werden und wird von uns aufs schärfste verurteilt. Die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit des Einsatzbefehls, den der
Erste Hauptkommissar Roth vollzog, musste jedem Handelnden der Bediensteten klar zu erkennen gewesen sein, da die Gebietsmarkierung als auch das Hinweisschild des dort eingerichteten Standesamtes eindeutig zu erkennen waren (gem. 3. Abschnitt Haager Landkriegsordnung i.V.m. Art. 1, 3 Abs. 1, 4, 27, 29, 31, 33, 34, 53 und 54 Genfer Abkommen IV).
Und obwohl die rechtliche und örtliche Zuständigkeit der veranlassenden Dienststelle eindeutig durch die Hinweise des Standesbeamten als nicht gegeben zu erkennen gewesen war, was durch die Bediensteten ignoriert wurde, verstießen alle diese Beteiligten auch gegen ihre Pflicht, indem sie sich verweigerten sich auszuweisen. Die darauf erfolgte Verschleppung des Beamten als auch weiterer Gemeindemitglieder und die wiederholte Kaperung zu einem späteren Zeitpunkt wird von uns als Freiheitsberaubung eingestuft.
Die Unangemessenheit des Eingriffes drückt sich insbesondere auch auf der menschlichen Seite aus und legt Zeugnis darüber ab, wie innerhalb der Verwaltung über Familienwerte wahrhaftig gedacht wird.
Der KSGV sieht auf Grund dieses Terroraktes die Verletzung seiner territorialen Souveränität und Unversehrtheit als auch seiner politischen Unabhängigkeit gegeben und wird strafrechtliche Konsequenzen gegen alle Beteiligten prüfen. Auch das Verschleppen von Gemeindemitgliedern wird, neben der Sachbeschädigung durch POLIZEI-Bedienstete und der Selbstermächtigung eines Herren Mario Pecher auf dem Gebiet des KSGV zu berücksichtigen sein.
Pressemitteilung des KSGV vom 02. Februar 2020
Weitere aktuelle Informationen über die Gemeinde Auerbach b. Zwickau
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