Völkerrecht

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Völkerrecht

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lateinisch ius gentium ‚Recht der Völker‘) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden.

Das Völkerrecht unterteilt sich in allgemeines Völkerrecht und zwingend-humanitäres Völkerrecht.

 

Völkerrecht

Allgemeines Völkerrecht

(Völkergewohnheitsrecht)

Zwingendes Völkerrecht

(Ius cogens)

Das allgemeine Völkerrecht setzt
sich aus den Elementen der langandauernden Übung
und der Überzeugung, dass diese Übung
rechtens sei (opinio iuris) zusammen.
Will ein Völkerrechtssubjekt seine Bindung an im Entstehen begriffenes Völkergewohnheitsrecht verhindern,
so muss es ihm ausdrücklich und, solange die anderen Völkerrechtssubjekte an ihrer Überzeugung festhalten,
auch wiederholt widersprechen (persistent objector).

UN - Charta
UN-Resolutionen

 

 

Haager Landkriegsordnung

Wiener Vertragsrechtskonvention

Erstes Genfer Abkommen

Zweites Genfer Abkommen

Drittes Genfer Abkommen

Viertes Genfer Abkommen

Zusatzprotokollen von 1977
zu den Genfer Abkommen

Völkerstrafrecht

Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (24. April 1964)

Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (19. März 1967)

 

 

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