Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lateinisch ius gentium ‚Recht der Völker‘) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden.
Das Völkerrecht unterteilt sich in allgemeines Völkerrecht und zwingend-humanitäres Völkerrecht.
Völkerrecht |
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Allgemeines Völkerrecht (Völkergewohnheitsrecht) |
Zwingendes Völkerrecht (Ius cogens) |
Das allgemeine Völkerrecht setzt
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Wiener Vertragsrechtskonvention Zusatzprotokollen von 1977 Völkerstrafrecht Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (24. April 1964) Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (19. März 1967)
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