Königlich Sächsischer Gemeindeverbund

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28. Juli 2019

Berufung der Wahlkommission Sachsen zur staatlichen Wahlkommission

 Am 28. Juli 2019 berief der Verweser des Königlich Sächsischen Gemeindeverbundes per Verfügung auf der Grundlage der Königlich Sächsischen Landgemeindeordnung vom 11. Juli 1913 sowie unter Bezug auf die Revidierte Städteordnung und der Städteordnung für mittlere und kleine Städte, beider erschienen am 24. April 1873, die bis dahin im Notstandsrecht handelnde Wahlkommission Sachsen zur Staatlichen Wahlkommission des Bundesstaates Sachsen.

Mit der Berufung der Staatlichen Wahlkommission hatten alle Beisitzer das Recht eingeräumt bekommen, ihr bisheriges dankenswerte Arbeit im Sinne des staatlichen deutschen Rechts im Rechtsstand vom 27.10.1918 nahtlos fortzusetzen. Die meisten Beisitzer haben an diesem Tag ihre neuen Berufungsurkunden erhalten und gegengezeichnet.

Die Beisitzer der Staatlichen Wahlkommission Sachsen üben seit diesem Zeitpunkt ihr staatliches Ehrenamt auf der Grundlage der Berufung durch den Verweser des Königlich Sächsischen Gemeindeverbundes im Bundesstaat Sachsen aus.